Beratung
Fachärztliche Beratung
Neben der Behandlung psychischer Krankheiten kann eine fachärztliche Beratung in folgenden Fällen notwendig werden:
In Schwellensituationen und bei lebenswichtigen Entscheidungen
- Bei Trennung und Scheidung.
- Bei Senioren an der Schwelle zur Seniorenresidenz (auch Angehörige).
- Bei Berufswahl / Partnerwahl.
- Bei Jugendlichen und Eltern im gegenseitigen Ablösungsprozess.
- Bei beabsichtigter oder vollzogener Beendigung des Berufslebens.
- Am Übergang in den Altersruhestand.
- Bei beruflichen Krisen.
- Bei Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Abtreibung.
- Bei schwerer körperlicher Krankheit.
- Vor operativen, lebensnotwendigen oder kosmetischen Eingriffen.
In persönlicher, beruflicher oder partnerschaftlicher Krisensituation
- Zur Stressbewältigung.
- Zur Verarbeitung traumatischer Ereignisse.
- Als Ehe- und Partnerschaftsberatung.
- Als Identitäts- und Persönlichkeitsberatung.
- Beratung bei sexuellen Problemen.
- Als Nachbehandlung bei abgeschlossener Psychotherapie oder erfolglosem Psychotherapie-Verlauf.
- Bei problematischen Essgewohnheiten.
- Bei Mobbing.
- Bei einem Burn-out-Syndrom.
- Als Beratung zur Gesundheistförderung.
- Beratung im Rentenverfahren.
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